Hausbesitzer und Erben fürchten Erbschaftsteuererhöhung
17.05.2004 Vorzeitige Hausübertragungen auf die Nachkommen haben in letzter Zeit zugenommen. „Ursache dafür“, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., Bonn, „ist die Befürchtung von Hausbesitzern und deren Erben vor einer anstehenden Erbschaftsteuererhöhung durch die Bundesregierung oder die anstehen je Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Haus- und Grundbesitz im Verhältnis zu Bar- und Wertpapiervermögen im Erbfall.
Derzeit ist die Vererbung und Verschenkung von Immobilien noch priviligiert, da aufgrund der derzeitigen Berechnungsmethode Häuser im Erbfall und bei Schenkungen bundesweit häufig nur mit rd. 50% des tatsächlichen Wertes in Ansatz gebracht werden. Hierin sieht der Bundesfinanzhof auch die Ungleichbehandlung und hat das derzeit geltende Erbschaftssteuerrecht dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Bei dem derzeitigen Freibetrag von 205.000 € je Kind kann in der Regel noch ein Haus im tatsächlichen Wert von 400.000 € steuerfrei an das Kind vererbt oder verschenkt werden. Fällt dieser Bewertungsvorteil jedoch in Zukunft weg, müsste das Kind für dasselbe Haus eine Erbschaftsteuer von 21.450 € in Kauf nehmen. Bei Vererbung mehrerer oder höherwertiger Immobilien sei der Effekt noch größer. So zahle ein Kind für ererbte oder durch Schenkung erhaltene Immobilien im Gesamtwert von 1 Mio. € derzeit nur rd. 44.000 € an Erbschaftssteuern, bei Wegfall des Bewertungsvorteils hingegen rd. 150.000 €! Wer seinen Nachkommen derartige Mehrbelastungen ersparen wolle, solle sich umgehend steuerlich und rechtlich beraten lassen.
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